Was der Aufschub beim Kassengesetz für Händler bedeutet

Freitag, 14. August 2020

Neu-Isenburg

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Unerbittlich tickte die Uhr bei der Umsetzung des Kassengesetzes. Doch dann kam Corona. Warum die aktuelle Lage für Händler kein Ruhekissen sein darf, erklärt unser Beitrag.

Eigentlich sollte am 1. Januar 2020 bei elektronischen Kassen ein neues Zeitalter beginnen. Das 2016 verabschiedete Kassengesetz schiebt technisch und organisatorisch einen Riegel vor Steuerhinterziehungen in der Kassenzone. Die Belegausgabepflicht, die Verpflichtung zur Anmeldung eingesetzter Kassen und die Einführung einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) bilden die starken Säulen eines Gesamtsystems, das dafür sorgt, jede Transaktion an der Kasse lückenlos nachzuvollziehen.

Problemfall TSE machte längere Übergangsfrist nötig

Ende des vergangenen Jahres veröffentlichte das Bundesministerium für Finanzen ein Rundschreiben, das eine „Nichtbeanstandungsregelung” im Zusammenhang mit der sogenannten TSE formulierte. Demnach sollten die Behörden das Fehlen einer TSE an einer Kasse bis zum 30.9.2020 nicht beanstanden. Damit wollte das Ministerium den Händlern mehr Zeit zur Anschaffung und Installation dieser technischen Komponente verschaffen.

Eine sinnvolle Verlängerung: Denn das Gesetz schreibt vor, dass lediglich zertifizierte TSE eingesetzt werden durften. Kurz vor Ablauf der Frist befanden sich die von den Herstellern entwickelten Bauelemente noch mitten in der Zertifizierungsphase. Mit anderen Worten: Selbst wenn der Händler im Zeitplan lag, konnte er eine solche Einrichtung gar nicht erwerben, weil sie noch nicht angeboten wurde.

Letztmalige Fristverlängerung durch Corona

Während in den Medien am Jahresanfang noch über die Belegausgabepflicht („Bonpflicht”) gestritten wurde – die von der Fristverlängerung nie betroffen war – wurde das Land von der Pandemie überrollt. Mit den bekannten Auswirkungen auf den stationären Handel, der seine Geschäfte während des Lockdowns schließen musste.

Nicht zuletzt aufgrund der unübersichtlichen Situation im Handel und dem wochenlangen Stillstand haben sich die Finanzbehörden der Bundesländer von Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen jeweils zu einer Verlängerung der Nichtbeanstandung bis zum 31. März des kommenden Jahres entschlossen. Der Handel erhält damit nochmals mehr Zeit für die Umsetzung des Kassengesetzes.

Jetzt nicht länger zögern!

Die von den Finanzämtern in den meisten Bundesländern verlängerte Nichtbeanstandungsregelung sollte die Händler nicht zur Untätigkeit verführen, da die Regelungen an Vorgaben geknüpft sind. Denn nicht beanstandet wird die fehlende TSE nur dann, wenn die erforderliche Anzahl nachweislich bis zum 30.9.2020 verbindlich bestellt wurde, oder aber eine cloudbasierte Lösung angestrebt wird (z. B. bei Nutzung einer Zentralkasse in Unternehmen mit einer Vielzahl an Systemen), die aber nachweislich noch nicht verfügbar ist.

Ein Einzelhändler, der eine einzige Kasse in Betrieb hat, dürfte mit der Argumentation, dass er auf eine Cloudlösung wartet, im Zweifel auf Probleme stoßen. Hier sollte keine weitere Zeit mehr verloren gehen, und eine entsprechende Bestellung aufgegeben werden.

In den Streit um die TSE hat sich inzwischen auch der Branchenverband Bitkom eingemischt, der eine einheitliche Regelung auf Bundesebene zur Fristverlängerung fordert. Denn bisher stoßen die Länderinitiativen beim Finanzministerium auf wenig Gegenliebe. Zudem sei auch die Definition der Vorgaben für eine cloudbasierte TSE spät fertiggestellt worden.

Rund um das Kassengesetz und seine Neuerungen haben wir eine Artikelserie veröffentlicht:

•    Teil 1: Kassensicherungsverordnung – das kommt auf den Handel zu
•    Teil 2: Was Sie über die TSE des Kassengesetzes wissen müssen
•    Teil 3: Meldepflicht für Kassen nach dem neuen Kassengesetz
•    Teil 4: Kassengesetz – Keine Buchung ohne Beleg!
•    Adhoc-Kassenprüfungen und elektronische Aufzeichnungssysteme – neue Herausforderungen treiben den Handel um


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